Hausordnung

Hausordnung für Veranstaltungen im Kulturzentrum Hardtberg

Das Kulturzentrum Hardtberg – ein ehemals rheinischer Tanzsaal aus dem Jahr 1900 – steht unter Denkmalschutz. Deshalb ist es in dem alten, stimmungsvollen Saalbau nicht möglich, alle Anforderungen der Versammlungsstätten-Verordnung, die für Veranstaltungen ab 200 Besuchern gilt, zu erfüllen. Aus diesem Grunde ist von der Ordnungsbehörde festgelegt worden, dass im Kulturzentrum die Höchstzahl der Besucher 199 Personen nicht überschreiten darf, und dass die Fluchtwege freigehalten werden müssen.

Bei den beengten Verhältnissen ist es manchmal schwierig, Rollatoren u. a. im Saal abzustellen. Wenn der Saal im Rahmen der zulässigen Höchstzahl so ausgelastet ist, dass das unter Beachtung der vorgeschriebenen Fluchtwege nicht möglich ist, kann es notwendig werden, dass Rollatoren u. a. im Hof abgestellt werden müssen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

Für die Beteiligung von Kindern gelten das Jugendschutzgesetz sowie im Rahmen des Hausrechts die von Konzertveranstaltern herausgegebenen „Richtlinien für Konzertbesucher“. Nach diesen Richtlinien erhalten grundsätzlich Kinder unter 6 Jahren auch in Begleitung der Eltern (Kleinkinder)– insbesondere bei Orchester- und Chorkonzerten sowie bei Abendveranstaltungen, die über 20.00 Uhr hinausgehen, – keinen Zutritt! Diese Regelung gilt nicht für ausdrücklich so angekündigte Kinder-Konzerte.

Ferner gilt nach Hausrecht die Bestimmung der Richtlinien, dass Jugendliche (6-14 Jahre) das Konzert grundsätzlich nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person besuchen dürfen. Sofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können. Die Vertretungsperson hat das Kind ebenso wie die Eltern auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen!

(Es gibt im Kulturzentrum keinen Raum für Kinder-Betreuung und auch kein Personal, das diese Aufgabe übernehmen könnte.)

Von Besuchern freigehaltene Plätze werden 10 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung, bei der der Eintritt frei ist, besetzt. Bei Konzerten mit Stuhlreihen ist Garderobeabgabe Pflicht!

Das Rauchen im Saal ist ebenso wie das Mitbringen von Hunden nicht zulässig!

Besucher einer Veranstaltung im Kulturzentrum bringen mit ihrem Besuch zum Ausdruck, dass sie mit der Aufzeichnung und Veröffentlichung von Film und Fotoaufnahmen ihrer Person einverstanden sind.

Den Anweisungen, der für die Organisation einer Veranstaltung zuständigen ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern von Hardtberg Kultur e. V., ist Folge zu leisten.

Der Vorstand von Hardtberg Kultur e. V.